Verkehrssicherung
Kann Verantwortung „weg delegiert“ werden? Kann ein Mitarbeiter Haftung „nach oben“ delegieren? Wie weit reicht die Pflicht zur Verkehrssicherung?Thema:
Sicherheit
Eventmanagement
Vorausgesetzter Wissensstand:
Offen für alle
Zielgruppe:
Eventmanager/Veranstaltungsplaner
Thomas Waetke
Rechtsanwalt seit 2003, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2008. Aktive Tätigkeit im Veranstaltungsbereich seit 20 Jahren (Sicherheitsdienst, Veranstalter, Aufbau/Abbau, Planungen).Ich berate u.a. Unternehmen aus der Event-, Film- und Musikbranche rund um das Veranstaltungsrecht, z.B. Veranstalter, Agenturen, Technikvermieter, Dienstleister, Betreiber von Versammlungsstätten, Genehmigungsbehörden usw. unter anderem bei der Vertragsgestaltung, in der Planungsphase, in Genehmigungsverfahren oder der Umsetzung verschiedener Regelwerke. Auszug meiner aktuellen Tätigkeiten: • Herausgeber und Autor des Themenportals www.eventfaq.de • Verbandsanwalt des VDVO (Verband der Veranstaltungsorganisatoren e.V.) • Herausgeber und Autor des „Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis“ (1.500 Seiten, aktuell 6. Auflage) und des Lehrbuches „Grundzüge des Eventrechts“ (370 Seiten, aktuell 6. Auflage) sowie Co-Autor in verschiedenen Büchern zum Veranstaltungsmanagement und Veranstaltungstechnik. • Referent bei verschiedenen Aus- und Fortbildungsinstitutionen und Berufsschulen im Veranstaltungsrecht, Medienrecht und Urheberrecht• Autor in Fachzeitschriften• Referent bei Fachkongressen und Fachtagungen
Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis
Grundzüge des Eventrechts
Thomas Waetke
Schutt, Waetke Rechtsanwälte