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  • Thomas Waetke

    Thomas Waetke

    Schutt, Waetke Rechtsanwälte

MVStättVO/Vertrag

Der Veranstalter bzw. die Agentur mietet ein Hotel oder eine Location: Was kann passieren? Wer ist für was zuständig? Was passiert bei Stornierung oder Höherer Gewalt? Rechtsanwalt Thomas Waetke erklärt die Fragen.
Thema: Sicherheit Eventmanagement
Zielgruppe: Eventmanager/Veranstaltungsplaner

Thomas Waetke

Vita:Rechtsanwalt seit 2003, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2008. Aktive Tätigkeit im Veranstaltungsbereich seit 20 Jahren (Sicherheitsdienst, Veranstalter, Aufbau/Abbau, Planungen).Ich berate u.a. Unternehmen aus der Event-, Film- und Musikbranche rund um das Veranstaltungsrecht, z.B. Veranstalter, Agenturen, Technikvermieter, Dienstleister, Betreiber von Versammlungsstätten, Genehmigungsbehörden usw. unter anderem bei der Vertragsgestaltung, in der Planungsphase, in Genehmigungsverfahren oder der Umsetzung verschiedener Regelwerke. Auszug meiner aktuellen Tätigkeiten:• Herausgeber und Autor des Themenportals www.eventfaq.de• Referent bei verschiedenen Aus- und Fortbildungsinstitutionen und Berufsschulen im Veranstaltungsrecht, Medienrecht und Urheberrecht• Autor in Fachzeitschriften• Referent bei Fachkongressen und Fachtagungen• Herausgeber und Autor des „Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis“ (1.500 Seiten, aktuell 6. Auflage) und des Lehrbuches „Grundzüge des Eventrechts“ (370 Seiten, aktuell 6. Auflage) sowie Co-Autor in verschiedenen Büchern zum Veranstaltungsmanagement und Veranstaltungstechnik.

 

Thomas Waetke

Schutt, Waetke Rechtsanwälte